Ginge es um weniger als die Abschaffung von Frauenrechten: der 229. Sitzungstag im Bundestag wäre köstlich unterhaltend gewesen. Glücklicherweise wurde das Gesetz (vorerst) abgelehnt – aber die Unkunde über eigene Gesetzesvorschläge, der Dilettantismus ‚unserer‘ Abgeordneten waren offensichtlich, hier dokumentiert.
Hier werde ich nur einige irritierende Aussagen aus der – im Schnelldurchgang angesetzten – zweiten und dritten Lesung der Vorschläge zum sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ zitieren und neben die Gesetzesforderungen stellen. Außerdem mit dabei: Abgeordnete, die „aus Versehen“ und aus „unerklärlichen Gründen“ gegen ihr eigenes Gesetz votieren.
Inhalt
- Abstimmung
- Aussagen während der Lesung
- Extrabonbon
- SPD: Erklärungen zur Abstimmung
- Internationale Solidarität und Zukunft
Abstimmung
Zunächst der wichtigste Punkt:
Die Gesetzesvorschläge wurden abgelehnt.
Und zwar eindeutig.
Hier sind die Abstimmungsergebnisse:
Die Ablehnung ist erfreulich, aber nicht überraschend. Das Ergebnis war dem Koalitionsvertrag gemäß zu erwarten und auch, weil die vorgelegten Gesetze mehr als unausgegoren sind. Die Verfechter der Grünen und der FDP werden den Ausgang der Abstimmung geahnt haben – aber dadurch, dass eine namentliche Abstimmung abgehalten wurde, können diejenigen Abgeordneten, die noch nicht auf Linie sind, künftig gezielt bearbeitet werden. Die detaillierten Ergebnisse sind hier (Gesetz Grüne) und hier (Gesetz FDP) einzusehen.
Die Queerfront schlug unverzüglich zu: Bei den Linken haben (leider nur) vier Personen gegen die Gesetzesvorschläge gestimmt, Sahra Wagenknecht, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Alexander Ulrich, alle anderen 53 Abgeordneten dafür (+ 2 Enthaltungen). Bezeichnend ist, dass „DIE LINKE.queer“ sich zufällig direkt auf die beiden Frauen Wagenknecht und Dağdelen stürzte, meinte, diese stünden wegen ihrer Ablehnung „nicht mehr auf dem Boden des Programms von DIE LINKE“ – und versäumten, Ernst und Ulrich auch nur zu nennen. Schade, dass es überhaupt nur vier waren – aber immerhin vier Linke wissen noch, dass man sich in Klassen eben nicht per Sprechakt hineinidentifizieren kann. Hoffen wir, dass die in- und externe Repression gegen sie nicht zu übel aussehen wird.
Auf der Website des Bundestages ist die Videoaufzeichnung der 2. und 3. Lesung Gesetzesvorschläge zur „Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (FDP) (10/20048) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und „Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755)“ zu sehen, hier. Eine Erläuterung der beiden Vorschläge aus feministischer Sicht ist hier zu finden.
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Zur Erinnerung in Kürze: Dieses Gesetz würde die sog. „Self-ID“, also Selbstdeklaration des formaljuristischen Geschlechtseintrages, bedeuten. Weitere Punkte:
- Alle können 1x jährlich ihren amtlichen Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen beliebig ändern.
- Dafür braucht es keine Therapie oder Operation.
- Das soll ab einem Alter von 14 Jahren möglich sein.
- Wenn andere Menschen daraufhin (auch fahrlässig) die „falschen“ Pronomen verwenden, könnte sie das bis 2.500 € kosten.
- Auf Wunsch sollen – ohne psychologisches Gutachten – auch Operationen vorgenommen werden.
- Diese sollen von der Krankenkasse bezahlt werden, auch wenn es keinerlei Notwendigkeit dafür gibt.
- Das soll ebenfalls ab 14 Jahren möglich sein. Jugendliche sollen sich also sterilisieren lassen können, ohne, dass die Eltern etwas dagegen tun könnten.
- „Transsexualität“ wird ausgelöscht, es gibt nur noch „Transgender“.
Das ist aus vielerlei Hinsicht keine gute Idee.
Nicht nur, weil es keinerlei Kontrollmechanismen gibt. Oder weil der Zugang zu den folgenreichen medizinischen Maßnahmen kaum geregelt wird. Oder weil Teenagern eine Zustimmungsfähigkeit über Eingriffe, deren lebenslange Folgen sie nicht abschätzen können, zugesprochen wird.
Sondern auch, weil damit faktisch Frauenschutzräume, Frauenförderprogramme, Frauenlebensräume im öffentlichen Leben nicht mehr existent wären – weil der Zugang dazu nur an eine Aussage zu subjektiven Gefühlen und nicht an das Vorhandenseins objektiver Tatsache (nämlich dem realen, biologischen Geschlecht, aufgrund dessen es diese Räume überhaupt geben muss) geknüpft wäre. Somit würden alle bislang geschlechtsgetrennten Räume in Unisex-Räume verwandelt werden.
Zusätzlich ist das Vorgehen bzgl. der Verabschiedung solcher Gesetze mehr als fragwürdig – folgt aber akkurat dem Lobby-Strategie-Handbuch der internationalen Kanzlei DENTONS, der Lobbyorganisation IGLYO und dem Medienkonzern REUTERS unter dem Titel „Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“, das hier einzusehen ist. In diesem Dokument von November 2019 finden sich einige Schlüsselempfehlungen, die Eva Engelken bereits hier detailliert auseinandergenommen hat und die – wie am Vorgehen ersichtlich wird – hier umzusetzen versucht wurden.
Aussagen während der Lesung
Wie gut kennen unsere Abgeordneten eigentlich die Gesetze, über die sie selbst abstimmen?
Nachdem am 2. November 2020 die erste öffentliche Anhörung stattfand (siehe Plenarprotokoll hier oder Blogbeitrag dazu hier), wurde ohne – wie sonst – viel Wind darum zu machen, die zweite und dritte Lesung einschließlich namentlicher Abstimmung auf TOP 6 der 229. Sitzung des deutschen Bundestages am 19. Mai 2021 gelegt. Das Plenarprotokoll ist hier einzusehen (ab S. 98).
Eine ganz spezielle Einlage lieferte Dr. Jens Brandenburg, FDP, MdB, ab, der mit an vorderster Front das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ einfordert. Seine dokumentierten Zwischenrufe lassen sich ganz einfach mit den Gesetzesvorschlägen abgleichen.
„Misgendern“ kostet 2.500 €
Ein Aufsehen erregendes Beispiel ist das „Misgendern“ (also das Erwähnen des biologischen Geschlechts einer Person, die lieber das andere Geschlecht hätte), das bis 2.500 € kosten soll.
Aussage Brandenburg: „So ein Unsinn!“
Als die vorgesehene 2.500 €-Strafe für die Nennung des biologischen Geschlechts kritisiert wird, ruft Brandenburg: „So ein Unsinn!“, jemand anders ruft „Karnevalsrede!“.
Wortlaut Gesetzesvorschläge FDP und Grüne
Wäre schön, wenn das eine Karnevalsrede wäre – ist aber Inhalt eines Gesetzes, das sowohl die Grünen als auch die FDP selbst fordern.
Gegenüberstellung Brandenburg (FDP), 19.5.21 und Gesetzesvorschläge FDP und Grüne, Juni 2020
Noch einmal deutlich:
Keine Hormone für Kinder
Auf die Erwähnung der Pläne, Hormonbehandlungen schon für Minderjährige mehr oder minder freizugeben, reagiert Brandenburg ebenfalls überrascht.
Aussage Brandenburg: „Da steht nichts zu Hormonbehandlungen“
Als die Inhalte des Vorschlags seiner eigenen Partei angesprochen wurden, schien Brandenburg entfallen zu sein, was er da vertritt.
Wortlaut Gesetzesvorschlag FDP
Denn abermals belehrt uns ein Blick in Drucksache 19/20048 eines Besseren. Daraus wird ersichtlich, dass auch für Jugendliche sowohl operative Eingriffe an Genitalien wie auch eine Hormontherapie gefordert wird.
Gegenüberstellung Brandenburg (FDP), 19.5.21 und Gesetzesvorschlag FDP, 16.6.2020
Noch einmal eindeutiger:
Man könnte nun Wortklauberei betreiben und Brandenburg zugute halten, dass da tatsächlich nichts von „Hormonbehandlungen“ steht – sehr wohl aber von „Hormontherapie„. Was semantisch allerdings keinen großen Unterschied ausmachen dürfte.
Viele Frauenrechtlerinnen haben Kritik an den Gesetzen geübt. Doch viele deutsche Bundestagsabgeordnete sind auf diesem Ohr leider eher taub.
Lehmann (Grüne) über Frauenrechtlerinnen
Sven Lehmann, der für die Grünen den Femenisten mimt und sich die Durchpeitschung der Self-ID zum Ziel gesetzt hat, reagierte auf den Einwand von Marc Henrichmann (CDU), der die Bedenken von Frauenrechtsvereinen erwähnte:
Das sind keine Frauenrechtlerinnen, das sind Transfeinde!
Sven Lehmann, MdB, Grüne, 19.5.2021, 229. Sitzung, Deutscher Bundestag
Lehmann hatte sich bereits im letzten Jahr uninformiert und wenig frauenfreundlich gezeigt, siehe hier.
Ihm als Mann können Frauenrechte natürlich herzlich egal sein. Allerdings bestätigt er durch seine Aussage das, was Frauenrechtlerinnen schon lange kritisieren: Den massiven Konflikt zwischen Frauenrechten und sog. „Transrechten„. Denn Frauenrechte müssen aufgelöst werden, um die Forderungen von männlichen Personen, die sich als trans identifizieren, zu erfüllen. Wenn Frauenrechte Männern und Frauen offenstehen, gibt es keine Frauenrechte mehr.
Extrabonbon
Oben haben wir die Abstimmungsergebnisse gesehen – beide Vorschläge wurden ganz eindeutig abgelehnt. Dennoch ist spannend, wer wie abgestimmt hat.
Nachdem Jens Brandenburg (FDP) sich öfter durch Zwischenrufe und seine eindeutige Position bemerkbar gemacht hat, ist es doch etwas kurios, dass aus der FDP selbst eine Stimme gegen den parteieigenen Gesetzesvorschlag kam.
Ausgerechnet Brandenburg hat gegen den FDP-Vorschlag votiert. Das konnte sich Brandenburg einer eigenen Aussage zufolge ebenfalls „nicht erklären“, es sei ihm „wirklich sehr unangenehm“. Er könne es sich nicht erklären, wieso er gegen sein eigenes Gesetz gestimmt habe, er war sich „sicher, die blaue Karte eingeworfen“ zu haben. Seltsam.
Eine andere Politikerin, Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner, verwandelte ihre Enthaltung nachträglich ebenfalls in eine Zustimmung. Sie habe „versehentlich mit ‚Enthaltung‘ gestimmt“.
Sind solche Vorfälle eigentlich häufig?
SPD: Erklärungen zur namentlichen Abstimmung
Die SPD stimmte gegen die Vorschläge, bzw. musste gegen sie stimmen. Dem oben verlinkten Protokoll ist noch die Anlage 4: „Erklärungen nach § 31 GO“ angehängt, S. 29367-29400. Auf diesen knapp 33 Seiten erklären insgesamt 38 SPD-PolitikerInnen (und 3 von Die Linke) ihre Entscheidung bei der namentlichen Abstimmung.
Es verwundert ein wenig, weshalb 38 Bundestagsabgeordnete je eine rund eine Druckseite umfassende Erklärung zu ihrer Abstimmung abgeben – wo dieses Thema doch angeblich so ein Spartenthema sei. Die SPDlerInnen haben brav ihre Hausaufgaben gemacht.
Einzig Sevim Dağdelen (Linke) und Lothar Binding (SPD) hielten es überhaupt für erwähnenswert, auf zu klärende Probleme hinzuweisen und überhaupt die Perspektive von Frauen ernstzunehmen, überhaupt anzuerkennen, dass die Forderungen mit bestehenden Schutzrechten konfligieren.
Andere hingegen gaben Frauenrechte bereitwillig aus den Händen, etwa Andrej Hunko (Linke), der zwar anmerkt, dass in dieser Diskussion oft auf „Frauenrechte und Frauenschutzräume verwiesen“ wird, der aber zu dem Schluss kommt: „Diese Diskussion zu nutzen, um jetzt gegen Rechte und die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung von Transpersonen zu argumentieren, halte ich für falsch.“ Ich persönlich habe noch keine Frauenrechtlerin getroffen, die gegen Schutz für sich als „trans“ identifizierende Menschen argumentiert hat. Aber unser Interesse liegt eben auf Frauenrechten. Und beides kollidiert massiv miteinander. Hilde Mattheis (SPD), verneinte einen Konflikt einfach, und Josephine Ortleb (SPD) behauptete stumpf: „Durch eine Reform des Transsexuellengesetzes werden Schutzräume für Frauen selbstverständlich nicht gefährdet – ebenso wenig das Kindeswohl“, lieferte dafür aber leider – trotz mittlerweile zahlreicher Gegenbelege – weder Quellen noch ein Argument. Es scheint ihr entfallen zu sein, weshalb Schutzräume für Frauen überhaupt existieren – und vor wem sie Schutz bieten sollen. Mechthild Rawert (SPD) lässt durchblicken, dass sie ihre Post immerhin gelesen hat – allerdings hat sie keine Antworten auf die Fragen, sondern wie Kollegin Ortleb ebenfalls nur platte Null-Aussagen im Gepäck.
Zu sprechen kommen möchte ich noch auf eine andere Art der zahlreichen Zuschriften. In diesen werde ich aufgefordert, die Gesetzentwürfe der Opposition auf jeden Fall abzulehnen. Als Grund wird benannt, dass insbesondere durch Transfrauen eine Gefährdung von Schutzräumen für Frauen oder und deren Kinder erfolge.
Mechthild Rawert, SPD, Erklärung zur Abstimmung zum sog. „Selbstbestimmungsgesetz“. In: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2021, S. 29387 (C).
Diese Haltung ist auf keinen Fall die meine oder die der SPD-Bundestagsfraktion. Ich lehne die dahinterstehende Gesinnung strikt ab. Ich verwehre mich gegen ein Gegeneinanderausspielen von Menschen. Menschenrechte gelten nicht nur aufgrund eines biologischen Geschlechts.
Der Verweis auf negative Auswirkungen analoger Gesetze im Ausland wird hier also als „Gesinnung“ dargestellt, es wird rein ideologisch argumentiert. Viele SPDlerInnen fahren erneut die Strategie, dank der seit Jahren die Umfragewerte sinken – sie hängen ihre Fähnlein in den Wind, wenn der Sturm längst vorbeigezogen ist. Statt die weiblichen 50% der Bevölkerung ernst zu nehmen oder auch nur einer validen Antwort zu würdigen, wird hier von einer ominösen „Haltung“ gesprochen, nach der wir bei vielen Abgeordneten schon länger suchen. Schade, dass unsere Stimmen missachtet werden.
Nachtrag 26.5.2021: Leni Breymaier, ebenfalls MdB für die SPD und schon länger als eine der wenigen Aufrechten bekannt, die sich tatsächlich für Frauen einsetzt, hat sich am 25.5.21 in einem Facebook-Post für eine offene, sachliche Debatte über die Gesetzesvorschläge ausgesprochen – und mitgeteilt, dass sie den Vorschlägen in dieser Form auch ohne Fraktionszwang nicht zugestimmt hätte. Die Fassungslosigkeit der Wutschäumenden darüber, dass eine Frau es wagen kann, Haltung zu zeigen, lässt sich hier nachlesen.
Danke, Leni, für Deinen Mut, Dein Engagement und Deinen unermüdlichen Einsatz für Frauen! #teamleni
Update 30.5.2021: Am 29.5.2021 haben Transaktivisten ein Bürgerbüro der SPD in Haltern am See angegriffen, ein Loch in die Fensterscheibe geschlagen und die Wand besprüht – weil sie ihren Willen nicht sofort bekommen. Der Angriff ist hier dokumentiert.
Internationale Solidarität und Zukunft
Zunächst einmal ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ also abgewendet.
Die internationale Solidarität von Frauenrechtlerinnen war überwältigend – denn wir sitzen weltweit im selben Boot. Erst tags zuvor, am 18.5.2021, wurde in Spanien über das hart umkämpfte „Ley trans“, die spanische Version eines „Selbstbestimmungsgesetzes“, abgestimmt. Es wurde abgelehnt mit 143 Gegenstimmen, 78 dafür und 120 Enthaltungen. Umso größer war die Freude darüber, dass mit Spanien und Deutschland zwei europäische Länder – und beides große Märkte für sog. „geschlechtsangleichende Operationen“ – vorerst von der Neuordnung der menschlichen Kategorien verschont geblieben sind.
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Unser Widerstand wächst, es finden sich immer mehr zusammen, um gemeinsam gegen die Auflösung der Frauenrechte anzugehen – denn wir brauchen unsere Rechte.
In Berlin etwa haben sich am Tag vor der Lesung trotz Einschränkungen durch Corona einige Widerständlerinnen vor der Parteizentrale der Grünen versammelt @BerlinRadfem und @ffmradfem1. Danke für euren Einsatz!
Langsam beginnt in Deutschland die Berichterstattung, auch wenn eine breitere Öffentlichkeit weiterhin fehlt. Immer mehr Menschen werden auf die Thematik aufmerksam, je mehr Details publik werden. Einen Tag vor der Abstimmung, am 18.5.21, erschien in der FAZ ein weiterer hervorragender Artikel von Thomas Thiel zu den Implikationen und Auswirkungen des Gesetzes, der hohe Wellen schlug und mehrfach von den Abgeordneten zitiert wurde. Hoffen wir, dass sich auch andere Medienorgane trauen, sachlich und kritisch zu berichten.
Die Vorschläge wurden abgelehnt – das ist aber nur ein Etappensieg, denn der Kampf um Frauenrechte ist ein Marathon, kein Sprint. Wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen. Lehmann & Co. haben bereits angekündigt, nicht locker zu lassen.
Es müssen dringend gute, vernünftige Lösungen her – nicht irgendwelche Scheinlösungen unter dummdreister Leugnung potenzieller und bereits bestehender Konflikte.
Victoria Feuerstein, 25.5.2021