Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wurde im Bundeskabinett beschlossen. Was folgt jetzt, was kann man tun?
Schreibt Mails und Briefe an die Abgeordneten. Teilt eure Meinung mit.
Bittet die MdBs, gegen das Gesetz zu stimmen!
Allerdings kann das Selbstbestimmungsgesetz kann erst in Kraft treten, wenn der Deutsche Bundestag es beschlossen hat. D.h. es folgen noch 3 Lesungen sowie ein zweiter Durchgang im Bundesrat. Übersicht zum Ablauf hier (unten): https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–224546
Ablauf
Nach der Befassung im Bundeskabinett folgen noch diese Stationen:
- Durchgang im Bundesrat
- Lesung im Bundestag
- 2./3. Lesung im Bundestag
- Durchgang im Bundestag
- Verkündigung
- Inkrafttreten
Das Gesetz soll zum 01.11.2024 in Kraft treten.
Einspruch!
Da das Gesetz schon im Koalitionsvertrag steht, besteht Fraktionszwang.
ABER: Wir können die Abgeordneten dazu auffordern, sich dem nicht zu beugen und trotzdem nach ihrem Gewissen abzustimmen.
Im Glossar des deutschen Bundestages wird erläutert:
„Üblicherweise wird versucht, in den Fraktionen eine einheitliche Linie für die Abstimmung und Meinungsäußerung im Parlament zu erarbeiten. Da die Abgeordneten aber frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, können sie nicht zu einer bestimmten Meinung oder Abstimmungsweise gezwungen werden. Einen rechtlichen Fraktionszwang gibt es nicht. Dennoch wird mit der Fraktionsdisziplin erwartet, dass sich die Mitglieder einer Fraktion der nach Diskussion beschlossenen Linie anschließen, auch wenn sie der Position kritisch gegenüberstehen. Zuvor können sie aber auch auf ihre Bedenken und eine mögliche Abweichung aufmerksam machen.“
Quelle: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/F/fraktionsdisziplin-857034 (2.9.23)
Gewissensappell
Das bedeutet, dass wir noch an das Gewissen der Abgeordneten appellieren können. Aus Gesprächen wissen wir, dass nicht wenige Abgeordnete dem Gesetzesvorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Animiert sie dazu, ihrem Gewissen zu folgen und gegen das Gesetz zu stimmen! Hier gibt es Formulierungsbeispiele dafür.
Rechtsfolgenabschätzung und Normenkontrollantrag
Zudem ist es sinnvoll, die Oppositionsparteien zu einem Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu motivieren! So könnte dieses Gesetz – und zwar unabhängig von individueller Betroffenheit – umfassend auf seine Vereinbarkeit mit Art. 3 (in Verbindung mit Schutzpflichten des Staates gegenüber Frauen und Mädchen), Art. 4, Art. 5 und Art. 6 geprüft werden. Eine Rechtsfolgenabschätzung ist bislang auch noch nicht erfolgt.
Kontaktaufnahme zu Abgeordneten
Auf diesen Websites sind Tipps und Hinweise zu finden, wie man am besten Kontakt zu den Abgeordneten aufnimmt: fffrauen.de und geschlecht-zaehlt.de.
Außerdem ist es sinnvoll, LeserInnenbriefe an Zeitungen und Medien, die über das Gesetz berichten, zu verfassen.
Nächste Schritte
Ich persönlich vermute, dass die erste Lesung im Bundestag noch in 2023 stattfinden wird. Am Montag (04.09.2023) beginnt die erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause. Also haben wir nicht mehr viel Zeit.
Los los los!
Victoria Feuerstein, 2.9.2023