Es derzeit wird fleißig am Grundgesetz herumgeschraubt. Eine der Forderungen ist, neben der sogenannten „geschlechtlichen Identität“ auch die „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3 aufzunehmen. Der Absatz lautet bislang:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 3. Abs. 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Aber was ist mit „sexueller Identität“, die in diese Aufzählung aufgenommen werden soll, eigentlich genau gemeint?
Neben terminologischen Klärungen wird hier ein kurzer, unsystematischer Blick auf die Aktivitäten von Pädophiliebefürwortern in Deutschland sowie die Lage bezüglich Paraphilien geworfen. Die je verlinkten Quellen vermitteln weitere Informationen.
Inhalt
- Was ist sexuelle Identität?
- Nicht nur hetero, homo und bi
- Zoophilie
- Fetische
- Pädophilie
- Inzest
- Was ist von einer Grundgesetzänderung zu erwarten?
Was ist sexuelle Identität?
Ich habe mal ein wenig gegraben, um herauszufinden, was die „sexuelle Identität“ alles einschließt, und siehe da… Die „sexuelle Identität“ greift bedeutend weiter als „sexuelle Orientierung“ und somit Homo-, Hetero- und Bisexualität.
Kurzum: Den unten angeführten Recherchen zufolge werden damit auch alle möglichen Paraphilien eingeschlossen.
Die Antidiskriminierungsstelle inkludiert darunter nur Lesben und Schwule. Zieht man aber Fachliteratur zu Rate, sieht das Ganze wieder etwas anders aus: Im Beitrag von Katinka Schweizer zu „Grundlagen der psychosexuellen Entwicklung und ‚ihrer Störungen’“ wird erläutert:
„Unter der sexuellen Identität, die erst in der Adoleszenz ausgeprägt ist, wird „das subjektive Erleben einer Person als hetero-, homo- oder bisexuell“ verstanden (ebd., S. 95) . Im Begriff der sexuellen Identität ist der Hinweis enthalten, dass die sexuelle Partner-Orientierung oder Präferenz identitätsstiftenden Charakter haben kann und für das Selbsterleben eine wichtige Rolle spielt.“
Katinka Schweizer: „Grundlagen der psychosexuellen Entwicklung und „ihrer Störungen““, in: Gunnar Duttge, Wolfgang Engel, Barbara Zoll (Hg.): Sexuelle Identität und gesellschaftliche Norm. Göttingen: Göttinger Universitätsverlag 2010 (= Göttinger Schriften zum Medizinrecht Band 10), S. 11-36, hier: S. 13.
So weit, so gut. Im selben – übrigens online zugänglichen – Band merkt Alexander Hill im Beitrag: „Soziale Umwelt und sexuelle Identitätsbildung“ an:
„Sexuelle Identität wurde von dem Sexualwissenschaftler Savin-Williams (1995) definiert als „überdauerndes Erleben eines Individuums als ein sexuelles Wesen, das zu einer kulturell geschaffenen Kategorie passt und den sexuellen Phantasien, Orientierungen und Verhaltensweisen Rechnung trägt“.
Alexander Hill: „Soziale Umwelt und sexuelle Identitätsbildung““, in: Gunnar Duttge, Wolfgang Engel, Barbara Zoll (Hg.): Sexuelle Identität und gesellschaftliche Norm. Göttingen: Göttinger Universitätsverlag 2010 (= Göttinger Schriften zum Medizinrecht Band 10), S. 37-52, hier: S. 38 (Hervorh. durch VF).
Diese Definition weist schon auf die Bedeutung kultureller und historischer Einflüsse hin. Sexuelle Identität ist der weiter gefasste Begriff, der jenen der sexuellen Orientierung – mit dem i.d.R. die Präferenz für das Geschlecht des Sexualpartners (hetero-, homo- oder bisexuell) bezeichnet wird – einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Der Begriff der sexuellen Präferenz – als Teil der sexuellen Identität, die m.E. auch die eigene Geschlechtsidentität beinhaltet – zielt aber auch auf andere Merkmale des begehrten Partners als nur dessen Geschlecht. Präferenz kann sich in seltenen Fällen auch auf die Gattung beziehen – es gibt Menschen, die sich zu Tieren sexuell hingezogen fühlen (Zoophilie) –, auf das Alter des Partners (z.B. kindliche oder deutlich ältere Partner, z.B. Pädo– oder Gerontophilie), auf unbelebte Objekte (Fetischismus) oder auf andere körperliche Merkmale – es gibt Menschen, die begehren nur braune oder blonde Frauen bzw. Männer –, aber auch auf die Art der sexuellen Praktiken (z.B. Sadomasochismus) oder auch auf den Ort der sexuellen Handlungen.“
Im Fazit (S. 60) resümmiert Hill unter zwei (von sechs) Punkten noch einmal deutlich:
- „Sexuelle Orientierung ist nur ein Teil der sexuellen Identität.“
- „Sexuelle Orientierung ist ein vielschichtiges Phänomen, neben dem Verhalten und der Selbstidentifikation sind besonders die sexuellen Fantasien und Wünsche bedeutsam.“
„Sexuelle Identität“ ist nicht nur hetero, homo und bi
Und da haben wir die Problematik: „sexuelle Identität“ beschränkt sich nicht auf sexuelle Orientierung, also Homo-, Hetero- und Bisexualität, sondern mit dem Begriff der „sexuellen Identität“ würden alle denkbaren Abweichungen geschützt werden – sofern sie nicht gesetzeswidrig sind. Dies ist jedoch auch nur eine Frage der momentan gültigen Gesetzeslage. In Hills Zitat werden u.a. andere „Begehren“ genannt, die ich folgend kurz beleuchten werde: Zoophilie, Fetischismus, Pädophilie.
Zoophilie
2014 gab es in Dänemark – das zum Tierbordell Europas geworden war – noch große Debatten um die Legalität von sexuellem Missbrauch an Tieren. 2016 wurde die Sodomie endlich auch dort verboten, nachdem das Land wenig daran interessiert war, zum Magnet für Tiersextourismus zu werden.
In Ungarn, Japan, Finnland, Mexiko beispielsweise ist Zoophilie allerdings noch legal. In Deutschland ist sie glücklicherweise schon lange verboten, aber auch hier wollte sich etwa ein Berliner Sodomie-Verein für ihre sexuellen Interessen an Tieren einsetzen; dem Verein wurde allerdings der Eintrag ins Vereinsregister verwehrt. Der Verein („ZETA“) ist allerdings noch immer aktiv. Die Zugehörigkeit von „Zoosexuellen“ oder „Zoos“ unter den LGBTQI+-Regenschirm gilt als kontrovers und wird von vielen abgelehnt, allerdings werden immer wieder Versuche gemacht, sich ebenfalls als „unterdrückt“ darzustellen. In einem Interview in der taz von 2012 hat ein Tiersexueller seine Neigungen einer breiten Leserschaft darlegen können. Zoophilie fällt auch unter die „sexuelle Identität“ eines Menschen.
Fetische
Ebenso würden also auch sämtliche Fetische und Neigungen unter den Schutz des Grundgesetzes fallen. Etwa das sogenannte „Puppy Play“, wo sich Menschen, primär Männer, als Hunde verkleiden, meist mit Ledermasken und -geschirr. Diese Personen sieht man ihre „Pupplay“-Fetische auch immer häufiger auf „Prides“ ausleben, also auf Veranstaltungen, in deren Rahmen sich ursprünglich Homo- und Bisexuelle ihre gesellschaftliche Anerkennung erkämpft haben.
Meine Position dazu ist, dass Erwachsene, die zustimmungsfähig sind, machen können, was sie wollen. Aber bitte im Privaten. Ich möchte nicht gegen meinen Willen Teil von öffentlich ausgelebten Sexualphantasien sein. Auch das ist Teil der sexuellen Selbstbestimmung – nicht am Sexualleben Anderer teilhaben zu müssen.
Übrigens sinkt, nach Jahren des Steigerns, die Akzeptanz für „LGBT“-Personen wieder, zumindest in den USA. Einem Bericht zufolge stand die Akzeptanz in den USA unter 18-34-Jährigen 2016 bei 63%, 2017 bei 53% und 2018 nur noch bei 45% (Bericht). Das bedeutet, dass sich die aktuell forcierten Bestrebungen negativ auf diejenigen auswirken, die die Grundpfeiler von „LGB(T)“ bilden: Homo- und bisexuelle Personen. Das ist nicht akzeptabel. Darum haben sich u.a. auch in Deutschland Allianzen aus Homo- und Bisexuellen gegründet, die ihre eigenen Interessen – Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung und die Bekämpfung von Homophobie – vertreten. Dafür werden sie vehement von selbsternannten „queeren“ Personen und ihren FürsprecherInnen bekämpft. Denn was bleibt, wenn „LGB“ aus der „LGBTQ++“-Gruppe aussteigen?
Pädophilie
Auch Pädophilie und Hebephilie, also die sexuelle Anziehung zu Kindern und Heranwachsenden, wird zur „sexuellen Identität“ gezählt.
2010: „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz
Bereits 2009/2010 hatten Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke gefordert, „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Anträge sind hier zu lesen. Im Rechtsausschuss wurden diese Anträge aber abgelehnt, mitunter mit der Begründung: „Das Vorhaben sei zur Eindämmung gesellschaftlicher Ausgrenzung ungeeignet.“ Der geladene Sachverständige Prof. Dr. Klaus F. Gärditz wies als Argument gegen die Aufnahme darauf hin, dass mit „sexueller Identität“ auch Pädophilie geschützt würde. Dies war, so ist zu vermuten, vielleicht sogar eines der Ziele. Anders lässt sich schwer erklären, wieso die Linke als Sachverständigen den bekannten Pädophilen-Lobbyisten Dr. Helmut Graupner geladen hatte. Graupner hatte 1999 dafür plädiert, „‚Generationsübergreifende gleichgeschlechtliche Beziehungen‘ mit Minderjährigen zum Thema der Schwulenrechtebewegung zu machen.“
Gärditz stellt in seiner Stellungnahme vom 14. April 2010 zum Gesetzesentwurf fest:
Die wohl vorherrschende – obschon nicht unangefochtene – Auslegung entsprechender Bestimmungen im Landesverfassungsrecht ging davon aus, dass sich etwa Pädophile nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität berufen könnten. Allerdings wurde der Schutz der sexuellen Orientierung teils weit verstanden. So werden zwar einhellig Maßnahmen etwa zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Übergriffe für zulässig erachtet. Dieses Ergebnis wird aber damit begründet, dass der Gesetzgeber Einschränkungen des Diskriminierungsverbotes zum Schutze kollidierender Verfassungsgüter vornehmen dürfe.
Klaus F. Gärditz: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 21. April 2010 vom 14. April 2010, S. 13.
Dies bedeutet aber, dass offenbar zunächst der Schutzbereich der sexuellen Identität auch in Fällen z. B. von Pädophilie jedenfalls als eröffnet angesehen wird.
Diese Einschätzung – dass der „Schutzbereich der sexuellen Identität auch in Fällen z. B. von Pädophilie jedenfalls als eröffnet angesehen wird“ – teile ich und verurteile ich aufs Schärfste. Dass trotz solcher vorliegenden Einschätzungen weiterhin – vorgeblich blauäugig – trotzdem oder gerade deshalb versucht wird, „sexuelle Identität“ grundgesetzlich schützen zu lassen, lässt alle Alarmglocken klingeln.
Der Lesben- und Schwulenverband LSVB, der vor einiger Zeit oben zitierte Stellungnahme noch auf ihrer Website verlinkt hat, äußert sich mittlerweile nur noch wie folgt:
Es ist überhaupt nicht begründungsbedürftig, warum die sexuelle Identität in den speziellen Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. 3 ausdrücklich hinein gehört. Es ist begründungsbedürftig, dass sie da immer noch nicht drin ist.
https://www.lsvd.de/de/politik/gesetzgebung/artikel-3-gg-ergaenzen, Zugriff: 27.4.2021.
Es muss also davon ausgegangen werden, dass dem LSVB die Problematik bekannt ist, er sie aber bewusst ausblendet oder verschleiert.
Pädoverbindungen seit Jahrzehnten
Im Februar 2021 wurde ein umfassender Bericht einer Unabhängigen Aufklärungskommission vorgelegt, worin aufgearbeitet wird, wie „vermeintlich progressive Netzwerke in Berlin Kinder von den 70er- bis in die Nullerjahre hinein sexuell missbrauchten. Pädophile Homosexuelle und linksautonome Projekte waren darin verstrickt“ (WELT, Link). Auch die sog. „Kentler-Experimente“, im Rahmen derer auf Bestrebungen des Pädoverfechters Helmut Kentler systematisch und mit der Hilfe von Berliner Jugendämtern Pflegekinder an Pädophile vermittelt wurden, sind mittlerweile bekannt. Selbst das Bundesinnenministerium hat Anfang der 2000ern „Aufklärungsratgeber vertrieben, die eindeutig zu Kindesmissbrauch aufriefen“ und erst Jahre später eingestampft wurden.
Bereits 1993 wurden in diesem EMMA-Report die Querverbindungen zwischen kirchlichen und politischen Akteuren, die sich für Pädophilie einsetzten, aufgedeckt, die seit den 1968ern viel Zulauf hatten.
„Eine männerfeindliche Anti-Sex-Allianz von Feministinnen, Kirche und Presse? Es sieht eher so aus, als formiere sich hier klammheimlich eine Pro-Kindersex-Allianz aus gar zu liebevollen Kinderfreunden“.
Quelle: https://www.emma.de/artikel/falsche-kinderfreunde-263497 Zugriff: 27.4.2021.
Offenbar scheren sich lediglich ein paar verhasste Frauenrechtlerinnen und ihre Verbündeten um Kinder und bleiben aufrecht beim Kampf gegen die Übermacht erwachsener sexueller Triebbefriedigung. Gleichzeitig wird permanent versucht, Kinder zu „kinky queeren“ Sexualobjekten/-subjekten zu formen.
2019: „Original Play“
Immer wieder schafft es die Pro-Pädo-Fraktion, sich Zugang zu Kindern zu verschaffen, in der jüngsten Zeit (2019) ist das sog. „Original Play“ in die Schlagzeilen geraten (Bericht von ARD „kontraste“, Video). Bei diesem Ansatz sollen kleine Kinder mit ihnen unbekannten Erwachsenen rangeln, raufen, Körperkontakt haben. Diese „Einladung für Pädophile“ wurde auch an deutschen KiTas praktiziert, bis Kinder verletzt, die Praktiken bekannt und letztlich verboten wurden.
Diese Umfrage unter 82 mutmaßlich Pädosexuellen lässt einige Einblicke zu, auch wenn sie nicht repräsentativ ist. Viele fühlten sich damals offenbar bei den Piraten, den Grünen und den Linken politisch beheimatet.
Grüne Pädophilenhistorie und der Aktivist Rüdiger Lautmann
Erst kürzlich (15.2.2021, BZ) musste Historiker und Publizist Götz Aly die Grünen auf ihre Verfehlungen in der Vergangenheit hinweisen:
Dabei hätten die Grünen mehr als nur einen Anlass zur sexualpolitischen Vorsicht. Schließlich mussten sie sich 2013/14 für die Aktivitäten ihrer einstigen „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“ (BAG SchwuP) in aller Form öffentlich entschuldigen. Innerhalb der Partei prominent gefördert, hatte SchwuP in den 80er-Jahren die Legalisierung des „gewaltfreien“ Sexes mit Kindern gefordert.
Götz Aly: Transgender, Sex und die Grünen. BZ, 15.2.2021
Für seine Kritik (am Selbstbestimmungsgesetz und den ‚queeren‘ Forderungen) wurde Aly heftig angegriffen. Die Grünen (Wikipedia-Artikel zu Pädophilie und den Grünen) haben zwar mittlerweile zu ihren (im Auge vieler gravierenden) Verfehlungen leidlich Stellung bezogen und mussten sich von Pädophilie-Gruppierungen distanzieren, allerdings sind die Verstrickungen von Pro-Pädophilie-Aktivisten und der deutschen Politik un den deutschen Medien noch immer existent. Der Pädophilie-Befürworter Rüdiger Lautmann („Die Lust am Kind“, 1993) wird noch immer zu Diskussionsrunden (SWR, 2019) eingeladen, schreibt Gastartikel (queer.de, 2020), ist Vorstandsmitglied der Schwulenberatung Berlin.
In der – von Lautmann selbst sehr positiv gelobten – Studie von Horst Vogt: „Pädophilie“ (2006) wird Lautmann mit der Aussage zitiert, dass
„Pädophilie eine Personeneigenschaft und keine Verhaltenskategorie sei“ sowie dass es sich um eine „pädophile Orientierung“ handle.
Horst Vogt: Pädophilie. Leipziger Studie zur gesellschaftlichen und psychischen Situation pädophiler Männer, Pabst Science Publishers 2006, S. 6.
Das mag vielleicht so sein, das sollte allerdings nicht zur Folge haben, dass diese Orientierung normalisiert oder legalisiert werden sollte. Lautmann wird gemeinsam mit Rita Süßmuth und Jürgen Trittin auf dem aktuellen Image-Flyer der Stiftung Waldschlösschen, einem queeren Think-Tank, mit Bild und Zitat abgebildet.
Alice Schwarzer hat auch 2013 in der EMMA die Pädo-Verwicklungen der Grünen ans Licht geholt. 2017 brachte die EMMA einen weiteren großen Bericht zu Pädophilie.
Kurz gesagt: Die Verstrickungen zwischen Päderasten, Kindersexverfechtern und der Politik und Medien waren stramm und sind noch immer stärker, als es wünschenswert wäre.
Nun fordern also genau die, die sich über Jahrzehnte hinweg sehr unkritisch für Kindersex eingesetzt haben, dass „sexuelle Identität“ – worunter eben auch Pädo- und Hebephilie fällt – im Grundgesetz geschützt wird. Das zwingt die Kundigen dazu, aufzuhorchen.
Übrigens fordert die FDP, die sich in dieser Hinsicht in der Vergangenheit auch nicht mit Ruhm bekleckert hat (JuLis; MdL Döring), diese Ergänzung ebenfalls. Trotz mehrfacher Anfrage bei der FDP-Abgeordneten Katja Suding, die sich für die Grundgesetzänderung einsetzt, grenzte sie sich bzgl. der Grundgesetzänderungsforderung nicht von Pädophilie, Zoophilie und sonstigen Paraphilien ab.
Blick auf die Jugend: Inzest
Am Rande erwähnt: Die Jugendorganisationen der Grünen und der FDP, die Grüne Jugend und die JuLis, setzen sich für eine Ersetzung bzw. Abschaffung des Inzestverbots ein. Unter § 173 StGB ist derzeit geregelt:
§ 173 StGB: Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Nun könnte und sollte man, nicht nur angesichts der Machtstrukturen und Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb von Familien und der ohnehin schon viel zu niedrigen Aufklärungsquoten von sexuellem Missbrauch innerhalb von Familien, das Inzestverbot für eine gute Sache halten.
Die JuLis haben allerdings im Rahmen des 34. Bundeskongresses bereits am 23.03.2007 beschlossen, dass dieses Gesetz aufgehoben werden solle. Im November 2020 legten sie noch einmal nach und bekräftigten ihre Forderung, da es ja freiheitlich sei, sich für Inzest auszusprechen und der einzige Grund dagegen „gesellschaftlicher Ekel“ und „religiöse Moralvorstellungen“ seien; nachzulesen hier. Ich denke viel eher, dass dringend über die Reglementierung des Zugangs von Jugendlichen zu Pornographie nachgedacht werden sollte…
2007 war die Thematik hochgekocht und SPD, FDP und Linke waren bereits für die Aufhebung des Inzestverbots, nur die Union stellte sich dagegen. 2016 forderte auch Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele die Abschaffung des Inzest-Paragraphen, der „nicht mehr in unsere Zeit und unsere Auffassung von Familie“ passe.
Die Grüne Jugend geht einen etwas anderen Weg und fordert in ihrem „Selbstverständnis“ die Ersetzung von eingetragenen Partnerschaften und der Ehe durch „Familienverträge“:
Auch Geschwister sollen Kinder bekommen und Familienverträge abschließen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.
Selbstverständnis und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND, S. 41.
Kritik an solchen Forderungen wird als „moralisierend“ bewertet.
Was ist von einer Grundgesetzänderung zu erwarten?
In einem Text zum „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ schließen Hans-Werner Spreizer und Tanja Fuß aus:
Die sexuelle Veranlagung sowie die Selbstbestimmung im Bereich der Sexualität soll umfassend geschützt werden. Nicht geschützt sind allein unter Strafe gestellte sexuelle Neigungen wie Pädophilie (sexuelle Handlungen an Kindern), Nekrophilie (sexuelle Handlungen an Leichen) und Sodomie (sexuelle Handlungen an Tieren).
Werner Spreizer, Tanja Fuß: AGG: http://www.rechtsassistent.de/material/schnupperskripte/AGG.pdf, S. 16.
Noch sind Neigungen wie Pädo- und Nekrophilie sowie Sodomie verboten und wären demnach nicht geschützt. Fragt sich jedoch, welches Recht schwerer wiegt und wie lange diese Verbote aufrechterhalten bleiben.
Jedoch hieße das dem ungeachtet, dass sämtliche (legalen) Fetische und alles, was irgendwie dem Ausleben nicht-verbotener sexueller Neigungen dient, via Grundgesetz (!) geschützt würde. Das halte ich nicht nur für mehr als bedenklich, sondern schlichtweg für falsch. Ich sehe keinen Grund dafür, wieso irgendwelche Fußfetische oder Latexobsessionen grundgesetzlich geschützt werden sollten.
Ganz zu schweigen von der „geschlechtlichen Identität“, die ebenfalls in einem Aufguss mit aufgenommen werden soll; Eva Engelken hat bereits hier darüber geschrieben.
Sollte es tatsächlich um Schutz von Schutzbedürftigen gehen, dann sollten statt einer Änderung des Grundgesetzes die bereits existenten Schutz- und Antidiskriminierungsgesetze (besser) durchgesetzt werden, anstatt mittels schwammiger Begrifflichkeiten riesige neue Probleme ins Haus zu holen.
Darum: Finger weg vom Grundgesetz!
Ein paar Worte zu meinem Zugang: Bevor ich kürzlich begann, mich mit dem Ausmaß Grüner und pro-pädophiler Politik, den Forderungen im Rahmen des „Selbstbestimmungsgesetzes“ und der Geschichte einiger Akteure auseinanderzusetzen, hätte ich nicht für möglich gehalten, dass solche Vorgänge und Verstrickungen tatsächlich so offen vor aller Augen und nahezu konsequenzlos ausgelebt und praktiziert werden würden und dass die entsprechenden Personen weiterhin honorable Posten bekleiden könnten. Das oben Berichtete ist jedoch nur ein kleines Schlaglicht auf das Ganze. Feministinnen wie EMMA-Redakteurinnen, voran Alice Schwarzer, werden seit Jahrzehnten verschrien und verachtet – eben weil sie nicht die Augen verschließen, sondern ans Tageslicht holen, was da hinter verschlossenen – oder teilweise offenen – Türen veranstaltet wird. Feministinnen, die genau das benennen, werden beleidigt, ausgeschlossen und ihrer Stimme beraubt. Auch die Grünen in UK haben eine lange und ruhmlose Geschichte mit der Pädobewegung, die sich ihren Einfluss bis in die obersten Reihen sicherte, und auch in jüngster Zeit Pädophile hofierte, die ihrerseits die sie kritisierenden Frauen von Posten und aus dem öffentlichen Leben drängen.
Victoria Feierstein, 1.4.2021